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Erstattung ausländischer
Umsatzsteuer
(Vorsteuervergütung) Die
Internationalisierung
des Wirtschaftsverkehrs führt dazu, dass deutsche
Unternehmen mit ausländischer Umsatzsteuer belastet
werden. Diese Umsatzsteuer kann anders als bei
inländischen Rechnungen nicht im Rahmen der (deutschen)
Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden.
Fachleute schätzen, dass deutsche Unternehmen circa 1 - 2 Milliarden Euro pro Jahr an ausländischen Umsatzsteuern bezahlen, die Sie aber nicht zurückholen. Wir bieten Ihnen einen speziellen Service, um die "ausländische Umsatzsteuer Erstattung" für Ihr Unternehmen mit den ausländischen Behörden durchzuführen. Deklarationsberatung (weiter...) Durchsetzungsberatung (weiter...) Gestaltungsberatung (weiter...) Finanzbuchhaltung (weiter...) Lohnbuchhaltung (weiter...) Rechnungswesen (weiter...) Jost & Kollegen |