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Erstattung ausländischer Umsatzsteuer
(Vorsteuervergütung)


Die Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs führt dazu, dass deutsche Unternehmen mit ausländischer Umsatzsteuer belastet werden. Diese Umsatzsteuer kann anders als bei inländischen Rechnungen nicht im Rahmen der (deutschen) Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden.
Fachleute schätzen, dass deutsche Unternehmen circa 1 - 2 Milliarden Euro  pro Jahr an ausländischen Umsatzsteuern bezahlen, die Sie aber nicht zurückholen.

Wir bieten Ihnen einen speziellen Service, um die "ausländische Umsatzsteuer Erstattung" für Ihr Unternehmen mit den ausländischen Behörden durchzuführen. 



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